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   VG Bayreuth, 14.12.2020 - B 5 E 20.1136   

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VG Bayreuth, 14.12.2020 - B 5 E 20.1136 (https://dejure.org/2020,58155)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 14.12.2020 - B 5 E 20.1136 (https://dejure.org/2020,58155)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 14. Dezember 2020 - B 5 E 20.1136 (https://dejure.org/2020,58155)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    GG Art. 33 Abs. 2; BeamtStG § 9
    Erfolgsloses einstweiliges Rechtsschutzverfahren - Bewerbungsverfahren für Polizeivollzugsdienst im Zusammenhang mit Tätowierungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 17.11.2017 - 2 C 25.17

    Entfernung eines Polizisten aus dem Beamtenverhältnis wegen mangelnder

    Auszug aus VG Bayreuth, 14.12.2020 - B 5 E 20.1136
    Dies ist insbesondere bei der Betätigung einer verfassungsfeindlichen Gesinnung durch entsprechend symbolträchtige Tätowierungen der Fall, unabhängig davon, ob sie beim Tragen von Dienstkleidung sichtbar sind oder nicht (vgl. BVerwG, U. v. 17.11.2017 - 2 C 25.17, juris Rn. 27, 50).

    (1) Dieser Wertung steht insbesondere - um diesen Punkt vorweg zu nehmen - die vom Bevollmächtigten des Antragstellers angeführte neuere Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in dem Urteil vom 17.11.2017 (Az.: 2 C 25/17) nicht entgegen.

    Auch im Falle der Verordnungsermächtigung muss dabei schon aus der parlamentarischen Leitentscheidung der Ermächtigung erkennbar und vorhersehbar sein, was dem Bürger gegenüber zulässig sein soll (BVerwG, a.a.O, NJW 2018, 1185, Rn. 33 und 42, beck-online).

  • BVerwG, 30.10.2013 - 2 C 16.12

    Gesundheitliche Eignung; maßgeblicher Zeitpunkt; Ablauf der Probezeit; Entlassung

    Auszug aus VG Bayreuth, 14.12.2020 - B 5 E 20.1136
    "Geeignet" ist nach Art. 33 Abs. 2 GG derjenige, der dem angestrebten Amt in körperlicher, psychischer und charakterlicher Hinsicht gewachsen ist (vgl. BVerwG, U. v. 30.10.2013 - 2 C 16.12 -, ZBR 2014, 162 - juris Rn. 10).
  • BVerfG, 16.12.2015 - 2 BvR 1958/13

    Ein Dienstposten kann mehreren Besoldungsgruppen zugeordnet werden, wenn hierfür

    Auszug aus VG Bayreuth, 14.12.2020 - B 5 E 20.1136
    Der Bewerber kann lediglich verlangen, dass der Dienstherr seine Bewerbung nur aus Gründen zurückweist, die durch den Leistungsgrundsatz oder andere verfassungsmäßige Vorgaben gedeckt sind (vgl. BVerfG, B. v. 16.12.2015 - 2 BvR 1958/13 -, BVerfGE 141, 56 - juris Rn. 31).
  • BVerfG, 20.09.2016 - 2 BvR 2453/15

    Bei Bundesrichterwahlen bedarf der Grundsatz der Bestenauslese aufgrund des

    Auszug aus VG Bayreuth, 14.12.2020 - B 5 E 20.1136
    Die verwaltungsgerichtliche Rechtmäßigkeitskontrolle ist insoweit auf die Überprüfung beschränkt, ob die Verwaltung gegen Verfahrensvorschriften verstoßen, anzuwendende Begriffe oder den rechtlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat oder ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeine Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt hat (vgl. BVerfG, B. v. 20.9.2016 - 2 BvR 2453/15 -, BVerfGE 143, 22 - juris Rn. 18 f.; BVerwG, B. v. 29.1.2013 - 1 WB 60.11 -, NVwZ 2013, 1227 - juris Rn. 34).
  • BVerfG, 02.10.2007 - 2 BvR 2457/04

    Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs gem Art 33 Abs 2 GG iVm Art 19 Abs 4

    Auszug aus VG Bayreuth, 14.12.2020 - B 5 E 20.1136
    Jeder Bewerber hat damit einen Anspruch darauf, dass der Dienstherr seine Auswahlentscheidung unter Berücksichtigung des dargelegten Grundsatzes trifft und nur auf Gesichtspunkte stützt, die unmittelbar Eignung, Befähigung und fachliche Leistung der Bewerber betreffen (BVerfG, B.v. 26.11.2010 - 2 BvR 2435/10 - NVwZ 2011, 746/747; B.v. 2.10.2007 - 2 BvR 2457/04 - NVwZ 2008, 194).
  • BVerwG, 29.01.2013 - 1 WB 60.11

    Konkurrentenstreit; Auswahlentscheidung; Grundsatz der Bestenauslese; "im

    Auszug aus VG Bayreuth, 14.12.2020 - B 5 E 20.1136
    Die verwaltungsgerichtliche Rechtmäßigkeitskontrolle ist insoweit auf die Überprüfung beschränkt, ob die Verwaltung gegen Verfahrensvorschriften verstoßen, anzuwendende Begriffe oder den rechtlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat oder ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeine Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt hat (vgl. BVerfG, B. v. 20.9.2016 - 2 BvR 2453/15 -, BVerfGE 143, 22 - juris Rn. 18 f.; BVerwG, B. v. 29.1.2013 - 1 WB 60.11 -, NVwZ 2013, 1227 - juris Rn. 34).
  • BVerfG, 26.11.2010 - 2 BvR 2435/10

    Zu den Maßgaben des Art 33 Abs 2 GG hinsichtlich der Fassung des

    Auszug aus VG Bayreuth, 14.12.2020 - B 5 E 20.1136
    Jeder Bewerber hat damit einen Anspruch darauf, dass der Dienstherr seine Auswahlentscheidung unter Berücksichtigung des dargelegten Grundsatzes trifft und nur auf Gesichtspunkte stützt, die unmittelbar Eignung, Befähigung und fachliche Leistung der Bewerber betreffen (BVerfG, B.v. 26.11.2010 - 2 BvR 2435/10 - NVwZ 2011, 746/747; B.v. 2.10.2007 - 2 BvR 2457/04 - NVwZ 2008, 194).
  • VGH Bayern, 12.10.2017 - 6 CS 17.1722

    Verbot der Führung der Dienstgeschäfte als Mittel der dienstrechtlichen

    Auszug aus VG Bayreuth, 14.12.2020 - B 5 E 20.1136
    Auch bei Anwärtern für den Polizeivollzugsdienst ist ein absolut korrektes Verhalten gegenüber der Rechtsordnung und im Umgang miteinander unabdingbar, vor allem auch unter Beachtung des Ansehens der Polizei in der Öffentlichkeit (BayVGH, B. v. 12.10.2017, Az.: 6 CS 17.1722 - BeckRS 2017, 131749 Rn. 14).
  • VG Berlin, 28.08.2018 - 28 L 384.18

    Einstellung mittlerer Polizeivollzugsdienst

    Auszug aus VG Bayreuth, 14.12.2020 - B 5 E 20.1136
    Daher darf sich der Gesetzgeber in Bezug auf persönlichkeitsbezogene Eignungsmerkmale auf allgemeine gesetzliche Vorgaben und unbestimmte Rechtsgriffe beschränken (VG Berlin, B. v. 28.8.2018 - 28 L 384/18, BeckRS 2018, 19934 Rn. 12, beck-online).
  • VG Trier, 27.09.2022 - 7 L 2837/22

    Bewerber mit Rückentattoo darf kein Polizist werden

    Lediglich ergänzend merkt die Kammer an, dass der Entscheidung des Antragsgegners auch kein Begründungsmangel anhaftet, da dieser seine Gründe in der Nichtabhilfeentscheidung vom *** und dem Antragserwiderungsschriftsatz vom *** ausreichend dargelegt hat (vgl. hierzu auch VG Bayreuth, Beschluss vom 14. Dezember 2020 - B 5 E 20.1136 -, Rn. 42, juris).
  • VG Bayreuth, 19.12.2023 - B 5 K 22.874

    Zweifel an der charakterlichen Eignung eines Einstellungsbewerbers

    Den Antrag des Klägers, den Beklagten im Wege der einstweiligen Anordnung zu verpflichten, ihn weiter zum Einstellungsverfahren zum Einstellungstermin im März 2021 zuzulassen, wies das Bayerische Verwaltungsgericht Bayreuth ab (B.v. 14.12.2020 - B 5 E 20.1136); die hiergegen gerichtete Beschwerde des Klägers hatte keinen Erfolg (BayVGH, B.v. 22.02.2021 - 3 CE 21.87).

    Weiterhin werde verwiesen auf den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichts Bayreuth vom 14.12.2020 (Az. B 5 E 20.1136) und auf den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 22.02.2021 (Az. 3 CE 21.87) bezüglich des vorherigen Bewerbungsverfahrens, sowie auf alle vom Beklagten übermittelten Schriftsätze aus den beiden Verfahren.

    Die Gerichtsakten der Verfahren B 5 E 22.1180 und B 5 E 20.1136 wurden beigezogen.

  • VG Bayreuth, 02.02.2023 - B 5 E 22.1180

    Zweifel an charakterlicher Eignung eines Einstellungsbewerbers

    Seinen Antrag, den Antragsgegner im Wege der einstweiligen Anordnung zu verpflichten, ihn weiter zum Einstellungsverfahren zum Einstellungstermin im März 2021 zuzulassen, wies das Bayer. Verwaltungsgericht Bayreuth ab (B.v. 14.12.2020, Az. B 5 E 20.1136); die hiergegen gerichtete Beschwerde des Antragstellers hatte keinen Erfolg (BayVGH, B.v. 22.2.2021, Az. 3 CE 21.87).

    Die Gerichtsakten der Verfahren B 5 K 22.874 und B 5 E 20.1136 wurden beigezogen.

  • VG Bayreuth, 11.08.2023 - B 5 E 23.582

    Zulassung zum Auswahlverfahren, Eignungszweifel, Entlassung aus Beamtenverhältnis

    Anerkannt ist hierbei, dass der Dienstherr die Einstellung - und als notwendige Vorstufe dessen auch die Frage der Teilnahmeberechtigung am Einstellungsverfahren an sich (VG Bayreuth, B.v. 14.12.2020 - B 5 E 20.1136 - juris Rn. 38) - eines Bewerbers bereits dann ablehnen darf, wenn berechtigte Zweifel an dessen Eignung bestehen (vgl. OVG NW, B.v. 02.11.2016 - 6 B 1172/16 - juris Rn. 9; B.v. 18.10.2013 - 1 B 1131/13 - juris Rn. 7 ff.; B.v. 02.12.2016 - 1 B 1194/16 - juris Rn. 15).
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